Schul- und Kitaschließungen: Lohnersatz für Eltern

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Symbolbild Eltern, Familie / Quelle Pixabay

Wer wegen Schul- oder Kitaschließung die eigenen Kinder betreuen muss und nicht zur Arbeit kann, soll gegen übermäßige Einkommenseinbußen abgesichert werden. Dafür wurde das Infektionsschutzgesetz angepasst, teilt das Bundesfamilienministerium mit.

Eltern erhalten demnach eine Entschädigung von 67 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens (maximal 2.016 Euro) für bis zu sechs Wochen.

Die Auszahlung übernimmt der Arbeitgeber, der bei der zuständigen Landesbehörde einen Erstattungsantrag stellen kann.

Vorraussetzung dafür ist,

  • dass die erwerbstätigen Eltern Kinder unter 12 Jahren zu betreuen haben, weil eine Betreuung anderweitig nicht sichergestellt werden kann,
  • dass Gleitzeit- beziehungsweise Überstundenguthaben ausgeschöpft sind.

Weitere Informationen zu den arbeitsrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zusammengestellt.

Quelle: Bundesfamilienministerium

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