Schnückel bis Berlet: Ab Montag dürfen auch große Geschäfte öffnen – wenn sie sich verkleinern

0
1824
Kaufhaus Schnückel an der Massener Straße in Unna. (Archivfoto RB)

Die NRW-Landesregierung um Armin Laschet (CDU) setzt ihren liberalen Sonderweg bei den Corona-Lockerungen unbeirrt von der Kanzlerinnenschelte („Lockerungsdiskussionsorgie“) weiter fort. Nachdem bereits die Möbelhäuser zu Montag (20. 4.) per NRW-Sonderreglung öffnen durften, bekommen ab kommenden Montag (27. 4.) auch die großen Einzelhandelsgeschäfte die Möglichkeit, nach fünfwöchiger Zwangsschließung wieder ihre Türen für die Kunden auszuschließen. Sofern sie sich verkleinern.

Hintergrund ist die NRW-Coronaschutzverordnung zum Einzelhandel, nach der seit dem 20. 4. wieder allen Geschäften die Öffnung gestattet ist, die weniger als 800 qm Verkaufsfläche haben. Ausgenommen hat die Landesregierung von dieser Größenbegrenzung lediglich einige besondere Sortimente: Möbel, Autos, Fahrräder und Bücher. Diese Anbieter dürfen unabhängig von ihrer Größe wieder zum Shoppen laden. Die allermeisten tun das auch, seit dem heutigen Mittwoch (22. 4.) auch Ikea.

Alle übrigen Geschäfte mit anderen Sortimenten müssen bisher noch bei einer Verkaufsfläche von mehr als 800 qm geschlossen bleiben. Die Galeria Kaufhof Karstadt scheiterte mit einem Eilantrag vor Gericht.

In Unna trifft diese Flächenbegrenzung z. B. Intersport Leiendecker, das neue Modehaus Sinn (das wegen Corona noch gar nicht dazu gekommen ist zu öffnen), Berlet im (geöffneten) Wohnzentrum Zurbrüggen und insbesondere auch das Kaufhaus Schnückel.

Nun können auch diese Häuser öffnen, sofern sie Abteilungen absperren und sich auf diese Weise künstlich kleiner machen.

So teilte die Landesregierung heute Nachmittag zusammen mit der Ankündigung einer Maskenpflicht ab dem 27. 4. folgende veränderte Regelung für den Einzelhandel mit:

„Nordrhein-Westfalen wird seine Regelungen im Einzelhandel mit seinen Nachbarländern Niedersachsen, Hessen und Rheinland-Pfalz und der großen Mehrheit der anderen Länder dahingehend anpassen, dass es

ab Montag auch möglich sein wird,

  • unter Auflagen zur Hygiene,
  • zur Steuerung des Zutritts
  • und zur Vermeidung von Warteschlangen
  • diejenigen Geschäfte öffnen zu können, die ihre Verkaufsfläche auf höchstens 800 Quadratmeter reduzieren können.

Diese Entscheidung im Geleitzug mit nahezu allen Ländern folgt auch unserer Kultur der Abwägung, die dem Schutz von Gesundheit und Leben Vorrang einräumt und gleichzeitig die Lage von Unternehmen und Arbeitsplätzen in den Blick nimmt.“

Quelle: Land NRW

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here