CDU: Beide Förderschulen „Geistige Entwicklung“ im Kreis erhalten – Keine ideologischen Grabenkämpfe

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Für einen Fortbestand beider kreiseigener Förderschulen – langfristig. Denn die Eltern hätten ein Recht auf Wahlfreiheit.

Die CDU-Kreistagsfraktion Unna spricht sich für Erhalt und die Modernisierung der kreiseigenen Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“ (GE) aus. Der Kreis betreibt zwei solcher Schulen, die Karl-Brauckmann-Schule in Holzwickede und die Friedrich-von–Bodelschwingh-Schule in Bergkamen-Heil.

  • Am Mittwoch, 27. Mai, steht das Thema auf der Tagesordnung des Unterausschusses für Hoch- und Tiefbauangelegenheiten im Kreishaus. Beginn ist um 16 Uhr.

Beide Gebäude sind sanierungsbedürftig. „Es war daher eine richtige Entscheidung, die Haushaltsmittel für die Sanierung der Karl-Brauckmann-Schule auch auf die Friedrich-von-Bodelschwingh-Schule auszuweiten“, verweist die CDU auf ihren Antrag zum Haushalt 2020, der vom Kreistag beschlossen wurde. Es bestehe dringender Handlungsbedarf.

Hinzu kommt: Die Friedrich-von-Bodelschwingh-Schule platzt aus allen Nähten.

„In Bergkamen-Heil werden derzeit über 300 Schülerinnen und Schüler beschult. Die Schule ist aber nur auf die Hälfte der Schülerzahl ausgelegt“, erklärt die CDU. Daher stehen die Christdemokraten der Neugründung einer Schule mit dem Förderschwerpunkt GE grundsätzlich positiv gegenüber. Über den Standort und die Frage, ob ein stillgelegtes Schulgebäude reaktiviert oder ein Neubau erstellt werde, sei noch zu sprechen.

 Wichtig ist den Christdemokraten, das Thema der schulischen Inklusion nicht nur unter baulichen Gesichtspunkten zu diskutieren. Deshalb ist von der Fraktion ein Grundsatzbeschluss gefasst worden:

 Inklusion im Sinne der UN-Behindertenkonvention meint gleichberechtigte und individuelle Teilhabe. Förderschulen und Inklusion stehen dabei nicht im Gegensatz zueinander. Denn die schulische Inklusion muss vom Kind aus gedacht werden und nicht von der Institution aus. Entscheidend sind das Wohl der Kinder und Jugendlichen sowie deren konkreten, individuellen Bedarfe. Jedes Kind muss die Möglichkeit haben, nach seinen Bedürfnissen, in seiner Geschwindigkeit und in den Rahmenbedingungen zu lernen, die es braucht. Wir bekennen uns zum Wahlrecht der Eltern. Als Schulträger sehen wir uns in der Pflicht die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dieses Wahlrecht zu ermöglichen.

Mit Blick auf das gesetzlich verankerte Wahlrecht der Eltern seien die Förderschulen des Kreises Unna auch zukünftig wichtiger und unverzichtbarer Bestandteil einer inklusiven Schullandschaft. Sie böten ei bedarfsgerechtes Angebot für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen. Sie leisten eine gute Arbeit. „An ideologischen Grabenkämpfen zu Lasten der betroffenen Kinder, Eltern und Lehrer werden wir uns nicht beteiligen“, macht die CDU-Fraktion klar.

Ein Grundsatzbeschluss zur Weiterentwicklung der Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“ soll am 23. Juni 2020 vom Kreistag gefasst werden.

PM: CDU Kreis Unna

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