Befreiung nur noch mit Attest: Auch vorerkrankte Lehrer müssen an Schulen zurück

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Lehrer vor einer Schulklasse Symbolbild, Quelle Pixabay

Das NRW-Schulministerium verpflichtet ab Anfang Juni auch vorerkrankte und ältere Lehrkräfte wieder zur Präsenz an den Schulen; es sei denn, sie legen ein Attest vor.

Damit sind Lehrkräfte, die bezüglich der Corona-Pandemie zu den „Risikogruppen“ gehören,  nicht mehr wie bisher durch einfache Selbsterklärung an die Schulleitung vom Präsenzunterricht in den Schulen befreit. Sie benötigen jetzt ein ärztliches Attest.

Das hat das Schulministerium NRW jetzt in einem Erlass an alle fünf Bezirksregierungen klargestellt. 

Bisher genügte für über 60-jährige und vorerkrankte Lehrerinnen und Lehrer eine schriftliche Benachrichtigung an ihre Schulleitung, um vom Einsatz in der Schule (Unterricht, Aufsichten…)  Schule befreit zu werden. Die Bezirksregierung stellt nun in ihrem neuen Erlass klar, dass dafür ab dem 3. Juni – dem Mittwoch kommender Woche – ein ärztliches Attest erforderlich ist.

Dieses müsse den Grund für die Gefahr eines schweren Krankheitsverlaufs nicht enthalten, doch es müsse aus ihm hervorgehen, dass bei einer möglichen Covid-19-Infektion bei der entsprechenden Lehrkraft die Gefahr eines besonders schweren Verlaufs vorliege. Das gleiche gilt für Lehrerinnen und Lehrer, die Risikopatienten zu Hause pflegen: Auch von ihnen verlangt der Dienstherr jetzt eine ärztliche Bescheinigung.

Schwangere und stillende Lehrerinnen benötigen kein Attest, sie sollen selbst entscheiden, ob sie in der Schule eingesetzt oder weiterhin ausschließlich von zu Hause aus arbeiten möchten.

Das Schulministerium beruft sich auf geänderte Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts, wonach eine Definition von „Risikogruppen“ von zahlreichen unterschiedlichen Faktoren abhänge und nicht generell am Lebensalter und bestimmten Vorerkrankungen festzumachen sei.

Bis dato versicherte das Schulministerium auf seiner Homepage:

„Selbstverständlich trifft das Land Nordrhein-Westfalen als Dienstherr und Arbeitgeber gegenüber allen Beschäftigten gerade in Zeiten einer Pandemie eine besondere Fürsorgepflicht“. Vorerkrankte,  ältere und schwangere Lehrkräfte dürften für keine Tätigkeit mit „direkten Schülerkontakten“ eingesetzt werden, darin eingeschlossen Prüfungen. Einzige Ausnahme: über 60-Jährige, die gesund sind und sich freiwillig melden.

 Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) sprach angesichts des Sinneswandels der Schulministerin von einem „Skandal“ und kündigte massiven Widerstand an. Der Grund für den abrupten Kurswechsel sei der (absehbare) massive Personalmangel: Um den erforderlichen Infektionsschutz herzustellen, müssen Lerngruppen halbiert bis sogar gedrittelt werden, wofür sowohl Räume fehlen als auch natürlich Lehrer.

Auch im Kreis Unna sind an manchen Schulen auch im Kreis bis zu 40 Prozent der Lehrer/innen weggebrochen, weil sie einer Risikogruppe angehören und/oder vorerkrankte Angehörige zu Hause pflegen.

 

 

 

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