Mit 120 km/h durch die Stadt, Motorblock heraus-, Räder abgerissen: Urteil gegen Raser

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Tacho des Unfallverursachers. (Foto: Kreispolizei MK)

Rasend durch die nächtliche  Stadt, ohne Rücksicht auf Verluste –

Nach einem folgenreichen Verkehrsunfall im April vorigen Jahres  in Iserlohn fand sich der verhinderte Rennfahrer jetzt vor Gericht wieder. Die Polizei Märkischer Kreis berichtet heute rückblickend über den Fall und aktuell über das Urteil. Zu verantworten hatte sich ein junger Mann wegen eines illegalen KfZ-Rennens (Par. 315d StGB).

Was war passiert:

Am 19.04.2019 gegen 00:40h ereignete sich auf der Mendener Straße in Iserlohn  stadtauswärts ein schwerwiegender Verkehrsunfall, bei dem ein damals 28 jähriger Hemeraner leicht verletzt wurde und Sachschaden im hohen 5-stelligen Bereich entstand.

Als Unfallursache konnte…

„aufgrund objektiver und subjektiver Tatsachen eine signifikante Geschwindigkeitsüberschreitung“

des Hemeraners festgestellt werden, der in einem orangefarbenem Ford Focus GT mit mindestens 120 km/h durch die geschlossene Ortschaft jagte.

An einer Einmündung krachte der Focusfahrer mit enormer Wucht gegen einen gelben Skoda Superb, gefahren von einem 34 jährigen  Iserlohner.

Durch die Wucht des Aufpralls wurde der Ford gegen weitere am Fahrbahnrand geparkte Pkw katapultiert. Im Anschluss schleuderte er wieder auf die Fahrbahn und kam dort, nachdem der komplette Motorblock herausgerissen worden war, zum Stehen.

Sowohl an dem Focus als auch an dem Skoda entstand Totalschaden. Am Ford wurden bei dem Verkehrsunfall überdies einzelne Räder abgerissen.

Die Beweisführung erfolgte unter anderem durch die technische Auswertung des Motorsteuer-, Airbagsteuer sowie ABS-Steuergerätes. Zudem verharrte die Tachonadel des Ford – vermutlich durch Abriss der Aggregate – bei einer Geschwindigkeit von 120 km/h und 4000 U/min.

Am Amtsgericht Iserlohn wurde schließlich folgendes Urteil gesprochen:

– 120 Tagessätze im geringen Eurobereich – Entzug der Fahrerlaubnis um weitere 10 Monate – Neuerwerb der Fahrerlaubnis – Regressansprüche – Übernahme der Gerichtskosten.

Quelle: Kreispolizei Märkischer Kreis

 

1 KOMMENTAR

  1. Auch wenn der BGH in einem anderen Raser Urteil, allerdings Unfall mit Todesfolge, eine skurrile Auffassung vertritt zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit hat dieser Raser ja offensichtlich billigend in Kauf genommen dass es zu einem Unfall mit schwerwiegenden Folgen kommen könnte.
    Insofern ist das Urteil ja wohl mehr als ein Witz.

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