Schornsteinfeger kehrte 30 Mal per Zwang

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Schornsteinfeger / Symbolbild Pixabay

Den Schornsteinfeger MUSS man kehren lassen – ob man will oder nicht. Ansonsten kehrt er mit Zwang.

Ob Heizung und Kamin im Haus sicher sind, überprüfen die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger. Alle Eigentümer haben die Pflicht, ihre Anlagen überprüfen zu lassen. Deshalb klingeln die Glücksbringer in Schwarz an den Haustüren für ihren Kehrbezirk. Treffen sie niemanden an oder werden sie nicht ins Haus gelassen, schreibt der Kreis den Eigentümer an und ordnet die Arbeit des Schornsteinfegers an.

Im Jahr 2019 ergingen im Kreis Unna 343 Bescheide. In 30 Fällen wurden Zwangskehrungsverfahren eingeleitet. Und wer den Schornsteinfeger nicht bezahlt, dem steht Post des Kreises in Haus. Dieser treibt offene Gebühren ein – 2019 beliefen sich die Forderungen auf 1760 Euro.

Quelle: Kreis Unna

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