Mobiler Freizeitpark „funDOmino“ von Erotikportal abgemahnt

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Ungewöhnliche Zeiten erfordern ungewöhnliche Maßnahmen. In Dortmund ist daher bereits vor einigen Wochen der mobile Freizeitpark „funDOmino“ an den Start gegangen (wir berichteten). So weit, so gut. Jetzt aber wurde der Pop-up-Freizeitpark abgemahnt.

Wie die „BILD“ berichtet ist bei dem Freizeitparkbetreiber, einem Schausteller, am vergangenen Freitag (10. Juli) eine Abmahnung aus einer norddeutschen Kanzlei angekommen. Grund dafür: Das Erotikportal „fundorado“ meint, dass der Name des Freizeitparks die Markenrechte des Portals verletze. Das Portal gehört zur Freenet AG.

Die Anwälte fordern eine Unterlassungserklärung sowie den Ausgleich einer niedrigen vierstelligen Summe. Der Schausteller beteuert, dass er das Portal gar nicht kenne. Die markenrechtliche Verletzung weist er daher zurück – auch er hat sich einen Anwalt genommen.

Update: Inzwischen wurde bekannt, dass das Erotikportal nicht weiter auf die Forderung bestehen möchte.

Weitere Infos zum Freizeitpark gibt es hier: www.freizeitpark-dortmund.de

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