Mit Maske bitte: Wo sie für wen Pflicht ist – Welche möglich sind

0
1004
Welcher Typus von Bedeckung schützt wie? - Quelle Land NRW

Vom heutigen Montag, dem 27. 4.,  an tritt NRW-weit die Pflicht zur Mund-/Nasenbedeckung in Kraft. Die Stadt Unna weist heute noch einmal extra darauf hin, dass sie auch auf dem Wochenmarkt gilt.

Sie ist Pflicht für Erwachsene und Kinder ab 6 Jahren. Und zwar:

  • in Verkaufsstellen und Handelsgeschäften,
  • auf Wochenmärkten,
  • bei der Abholung von Speisen und Getränken innerhalb von gastronomischen Einrichtungen
  • sowie auf sämtlichen Allgemeinflächen von Einkaufszentren, „Shopping Malls“, „Factory Outlets“ und vergleichbaren Einrichtungen,
  • in sämtlichen Verkaufs- und Ausstellungsräumen von Handwerkern und Dienstleistern
  • sowie bei der Erbringung und Inanspruchnahme von Handwerks- und Dienstleistungen, die ohne Einhaltung eines Sicherheitsabstands von 1,5 m zum Kunden erbracht werden – außer beim Führen eines Fahrzeugs im Straßenverkehr,
  • in Arztpraxen und ähnlichen Einrichtungen des Gesundheitswesens,
  • Im Personenverkehr sowie seinen Einrichtungen.
  • Dies gilt nicht für Kinder bis zum Schuleintritt und Personen, die aus medizinischen Gründen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können.
  •  Die Verpflichtung nach Satz 1 kann für Be-schäftigte durch gleich wirksame Schutzmaßnahmen (Abtrennung durch Glas, Plexiglas o.ä.) ersetzt werden.“

Quelle: Gesundheitsministerium NRW

Das Land NRW hat zum Start der Maskenpflicht außerdem eine Übersicht darüber erstellt,  welche Art von Maske wie stark schützt (siehe unser Titelfoto).

 

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here