Nun doch: Nagel-, Kosmetik- Sonnenstudios und Massagesalons dürfen öffnen

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Eine Demo vor dem Landtag Düsseldorf war schon geplant: Am Mittwoch,  13. Mai, wollte die Beautybranche in NRW auf die Straße gehen, um für ihre Wiederöffnungserlaubnis zu protestieren. Das hat sich jetzt überraschend erledigt.

Am heutigen Samstagmorgen (9. 5.) teilte die NRW-Landesregierung mit, dass Kosmetik- und Nagelstudios, Massagesalons und Sonnenstudios im Zuge der weitreichenden Lockerungen ab kommenden Montag (11. 5.) ebenfalls öffnen dürfen.

Auf der Facebookseite des Landes NRW sorgte diese unerwartete Neuigkeit für Jubel bei Vertreterinnen und Vertretern der Branche und gleichzeitig für Frust und Zorn bei einer weiteren Branche: Betreibern und Mitarbeitern von Tattoo-Studios. Denn diese müssen weiterhin geschlossen bleiben,  obwohl dort seit jeher besonders strenge Hygienevorschriften bestehen.

Die sog. kosmetischen Dienstleister (Kosmetikinstitute, Nagelstudios, Tattostudios und Massagestudios) dürfen  inzwischen in allen anderen Bundesländern außer in NRW wieder Kunden bedienen.

Dabei liegen der Landesregierung bereits seit Wochen detaillierte intensive Hygienekonzepte vor, machen die Branchen geltend: „Tausende, vor allem weibliche Unternehmerinnen, haben schon seit 7 Wochen keine Einnahmen mehr. Zehntausende Angestellte sind in Kurzarbeit und bangen um ihre Arbeitsplätze.“

In der aktualisierten Verordnung des Landes NRW heißt es nun dazu:

Wie sehen die neuen Regelungen bei „körpernahen Dienstleistungen“ aus?

Auch hier gibt es einen neuen Stand. Folgende Handwerker- und Dienstleistungen, bei denen der Mindestabstand zum Kunden nicht eingehalten werden kann, können ab 11. Mai 2020 wieder erbracht werden, wenn dabei strenge Hygiene- und Infektionsstandards eingehalten werden: Nagelstudios, Maniküre, Kosmetik und Massage. Friseure und Fußpfleger dürfen ihrer Tätigkeit bereits seit 4. Mai wieder nachgehen. Tätowieren ist bis auf weiteres vorerst unzulässig.

Wie verhält es sich mit Sonnenstudios?

Hier ist neben strikter Beachtung der allgemeinen Hygiene- und Infektionsschutzregeln auf eine möglichst kontaktarme Erbringung der Dienstleistung zu achten.

Quelle: https://www.land.nrw/de/wichtige-fragen-und-antworten-zum-corona-virus

HIER finden sich die aktuellen Hygiene- und Schutzvorschriften für alle Branchen, die wieder Kunden im direkten Kontakt bedienen dürfen.

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