Mit Maske in der „Muckibude“ – So starten am Montag die Fitnessstudios

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Symbolfoto Fitness, Handeltraining - Pixabax.com

Die Fitnessbranche in NRW kann aufatmen. Ab Montag, 11. Mai, dürfen Studios wieder öffnen – unter  strengen Hygiene- und Abstandsvorgaben wieder öffnen.

Das teilte die Landesregierung am Mittwoch in ihrem „Nordrhein-Westfalen-Plan“ mit.

Ergänzend informierte das Land am Samstag, 9. Mai, über das Thema „Maske im Fitnessstudio“. Dazu heißt es in der neuen FAQ zum Cornavirus:

Gilt beim Hallensport und in Fitnessstudios die Maskenpflicht?

Beim Sport in der Halle besteht keine Maskenpflicht.
Beschäftigte in Fitnessstudios müssen grundsätzlich eine Maske tragen.

Kunden wird das Tragen einer Maske außer bei Ausdauersportarten empfohlen.

In der Anlage „Hygiene- und Infektionsschutzstandards“ zur CoronaSchutzVO NRW“ sind die Auflagen an die Betreiber und Kunden umfassend aufgeführt. „Hochintensives Ausdauertraining“ wie Indoor Cycling ist demnach nicht erlaubt, Duschen und Saunen dürfen nicht benutzt werden, es ist großzügiger Abstand zwischen den Geräten zu schaffen. Aufgelistet sind insgesamt 19 Punkte.

VII. Fitnessstudios (in Stichworten, komplett unten als Screenshot beigefügt)
1. Nicht mehr Kunden als Geräte zur Verfügung stehen bzw. 1 Kunde pro 7 qm Fläche
2. Kein Zugang für Kunden mit Symptomen einer Atemwegsinfektion (Ausnahmen bei Beschäftigten möglich/keine COVID-19-Erkrankung)
3. Beim Eintritt Hände waschen/desinfizieren, kein Händeschütteln
4. Registrierung der Kundenkontaktdaten, bei Verweigerung des Kunden kein Zutritt
5. Umkleiden ausschließlich zur Verwahrung privater Gegenstände
6. Weder Duschen, Saunen noch Solarien dürfen benutzt werden, Massagen unter gesonderten Maßgaben zulässig
7. Gastronomisches Angebot: Keine Selbstbedienung (siehe Anlage Gastronomie)
8. Kundenberatung erlaubt
9. Sportarten mit unvermeidbarem Körperkontakt verboten, ebenso hochintensives Ausdauertraining
10. Bei Kursen: 2 m Abstand in jede Richtung für jeden Kunden
11. Fitnessgeräte: Mindestens 3 m Abstand (Mindestabstand 1,5 m zzgl. Bewegungsradius und Trainingsgerät): Idealerweise nur jedes zweite Gerät nutzen
12. Raumskizze über Geräteanordnungen und Bewegungsflächen vor Ort verpflichtend
13. Mundschutzpflicht für Beschäftigte in allen Räumlichkeiten (soweit keine medizinischen Gründe entgegenstehen), keine Pflicht für Trainer/Kursleiter bei Wahrung der Abstandsregeln
14. Unterlegen großer, selbst mitgebrachter Handtücher ist obligatorisch
15. Reinigung/Desinfizieren aller Sportgeräte, Spinde, Ablagen etc. nach jedem Kontakt
16. Keine Therabänder, Matten etc. erlaubt (schlecht zu desinfizieren)
17. In Sanitärräumen sind Händedesinfektionsmittel, Flüssigseife und Einmalhandtücher zur Verfügung zu stellen. Reinigungspflicht mindestens zweimal täglich
18. Abfallentfernung mindestens zweimal täglich
19. Einweisung der Mitarbeitenden in die Regeln, Information der Kunden mit Aushängen etc.
– Quelle Land NRW – Bild zur vollständigen Ansicht bitte anklicken!

 

 

 

 

 

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