NRW-Coronalockerungen: Das ist ab heute wieder geöffnet und erlaubt

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Von Gastronomie bis zu Fitnessstudios – mit dem heutigen Montag, 11. Mai, tritt der „Nordrhein-Westfalen-Plan“ mit umfassenden Lockerungen der Corona-Schutzverordnung in seine Hauptphase ein. Hier eine Übersicht, was ab heute wieder geöffnet sein darf und erlaubt ist.

Kontaktverbot und Verhaltensregeln

  • Ab heute dürfen sich Angehörige zweier Haushalte im öffentlichen Raum treffen – ohne Einschränkung der Personenzahl. Darin ist auch eingeschlossen, dass Angehörige zweier Haushalte gemeinsam im Restaurant am selben Tisch sitzen dürfen / an mehreren zusammengeschobenen Tischen.
  • Für Angehörige unterschiedlicher Haushalte gilt weiterhin als Maximum in der Öffentlichkeit: 2 Personen. (Vorerst bis 10. Juni.)
  • Die allgemeine Abstandsregelung von 1,5 Metern gilt fort.
  • Die Mundschutzpflicht in den bisherigen Bereichen (ÖPNV, Behörden, Banken, Einkaufsläden und Wochenmärkte) besteht weiter.

Gastronomie, Hotels, Tourismus

  • Gastronomisches Angebot in Speisegaststätten ist wieder erlaubt, nach den vorliegenden Bestimmungen
  • Aufenthalt in Ferienwohnungen, Ferienhäusern und auf Campingplätzen wieder möglich
  • Freizeitparks, Tourist-Informationen, Fahrrad- und Bootsverleihe dürfen öffnen.
  • Handel und Dienstleistungen
  • Öffnung sämtlicher Geschäfte unabhängig von ihrer Größe
  • Körpernahe Dienstleistungen: Massagesalons, Kosmetiker, Nagel- und Sonnenstudios dürfen nach passgenauen Infektionsschutzkonzepten öffnen – NICHT Tattoostudios

Sport und Freizeit

  • Bereits seit dem 7. Mai 2020 sind Sport und Training im kontaktlosen Breiten- und Freizeitsport wieder erlaubt – auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen oder im öffentlichen Raum. Dusch-, Wasch-, Umkleide-, Gesellschafts- und sonstige Gemeinschaftsräume dürfen nicht genutzt werden, keine Zuschauer erlaubt.
  • Reitsport: ist draußen wie auch in Reitsportanlagen und Hallen möglich.
  • Öffnung von Fitnessstudios, Tanzschulen und Sporthallen/Kursräume der Sportvereine unter strengen Abstands- und Hygieneauflagen.

Kultur

  • Kleinere Konzerte und andere öffentliche Aufführungen unter freiem Himmel sind ab heute zulässig – mit strengen Regelungen, Mundschutz etc. auch in Gebäuden (mit Kommune abzustimmen).
  • Musikschulen: Ensembles mit maximal sechs Teilnehmern dürfen zusammen musizieren.
  • Orchester- und Chorproben: Wieder erlaubt, erweiterte Abstandsregeln (1,50 m zuzüglich Bewegungsradius).

Schule/Bildung (ausführlicher Bericht HIER):

  • Alle Grundschüler (1-4) werden im tageweisen Wechsel wieder unterrichtet.
  • Weiterführende Schulen: Rückkehr der Klassen 5-9 an den Sek I-Schulen (tageweise rollierend), Rückkehr der Q1 an Gymnasien und Gesamtschulen. Optional (bei ausreichender Raum- und Personalkapazität) auch schon weitere Klassen.
  • Hochschulen: Wiederbeginn der Präsenzveranstaltungen.
  • Volkshochschulen: Wiederstart der Kurse.

Pflege:

Besuche wieder möglich – bereits seit Muttertag (10. Mai 2020) in Seniorenheimen unter strengen Hygienevorgaben, ab heute auch in Krankenhäusern und Einrichtungen der Pflege und Eingliederungshilfe.

Kinder:

Bereits seit dem 7. Mai wieder geöffnet sind Spielplätze.

 

 

 

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