Wahlplakate der Fluglärmgegner: Stadt DO sagt Nein

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Protestplakat der Schutzgemeinschaft Fluglärm.

„SGF mischt sich im Kommunalwahlkampf aktiv ein
Stadt will das offensichtlich nicht“, kritisieren die Fluglärmgegner.

6 Wochen vor der Kommunalwahl ist ein Streit zwischen der Schutzgemeinschaft Fluglärm und der Stadt Dortmund entbrannt. Diese verweigere den Fluglärmgegnern Wahlplakate, so der SGF-Vorsitzende Mario Krüger.

Er teilte am Nachmittag in einer Pressemitteilung mit:

„Aufgrund der Corona bedingten Einschränkungen können die früheren SGF-Podiumsdiskussionen mit den Bürgermeisterkandidatinnen nicht durchgeführt werden. Der SGF-Vorstand hat sich statt dessen für die Erstellung eigener Plakate zur Dortmunder Kommunalwahl entschlossen.

Im Gegensatz zu den Unnaer Parteien hatten sich in der Vergangenheit die Dortmunder Parteien von SPD, CDU und FDP alle Ausbauplanungen und Verlustübernahmen des Dortmunder Flughafens zugestimmt.

Dies wollen wir provokanter Form unter den Motto „Wer die Dortmunder SPD, CDU oder FDP wählt, der kriegt den Flughafen“ thematisieren.

Um die rund 1.000 Plakate in den Stadtbezirken Aplerbeck, Brackel, Hombruch und Hörde an den Laternen aufhängen zu können, benötigen wir eine Sondernutzungsgenehmigung der Stadt Dortmund.

Diese wurde uns bisher verweigert.

Begründung: Eine Wahlplakatierung ist nur für Parteien zugelassen, die zur Kommunalwahl antreten. Dies gilt nicht für die Schutzgemeinschaft Fluglärm.

Darüber hinaus hat das Anbringen von SGF-Plakaten eine „präjudizierende Wirkung auf Dritte, die wirtschaftliche oder auch politische Interessen mit der Plakatierung verfolgen.“

Dass eine gewerbliche Werbung im öffentlichen Raum möglich ist, geschenkt. Und dass die Stadt Dortmund keine Erfordernis die Anzahl der Wahlplakate der Parteien im öffentlichen Raum zu beschränken, ist ebenfalls geschenkt.

Die SGF wird dies nicht hinnehmen und, wenn unserer Erwiderung nicht gefolgt wird, eine Klage im Eilverfahren beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen anstrengen.

Denn es kann nicht sein, dass einerseits gewerbliche Werbung gestattet wird, den politischen Parteien in unbeschränkten Maße Möglichkeiten zur Meinungsbildung eingeräumt werden und anderseits gemeinnützige Organisationen entsprechende Mitwirkungsmöglichkeiten untersagt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Mario Krüger“

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