Schulstart 2021: Anmeldeverfahren für 164 Fröndenberger Kinder

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Einschulungsverfahren 2021/22 beginnt – Erziehungsberechtigte erhalten hierzu in den nächsten Tagen ein Informationsschreiben:

Zum 1. August 2021 beginnt für rund 164 Kinder im Stadtgebiet Fröndenberg mit der Pflicht zum Besuch der Schule ein neuer Lebensabschnitt.

Betroffen sind hiervon die Kinder, die in dem Zeitraum vom 01.10.2014 bis einschließlich 30.09.2015 geboren sind. Zur Information und Erläuterung des weiteren Verfahrens erhalten die Erziehungsberechtigten dieser Kinder in den nächsten Tagen ein entsprechendes Schreiben der Stadt Fröndenberg/Ruhr. Dem Schreiben beigefügt ist ein Anmeldeformular, das die Erziehungs-berechtigten ausgefüllt bis zum 29.09.2020 an die Stadt Fröndenberg/Ruhr, Fachbereich 1 / Bildung, zurücksenden sollen.

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Die Anmeldung kann nach Wahl der Erziehungsberechtigten an folgenden Grundschulen erfolgen:

– Sonnenbergschule (OT Langschede)
Elternforum (Infoabend): 17.09.2020, Beginn ab 18:00 Uhr in der Schule

– Gemeinschaftsgrundschule Fröndenberg (Stadtmitte)
Elternforum (Infoabend): 10.09.2020, Beginn um 18:00 Uhr in der
Schule

– Overbergschule als kath. Bekenntnisschule (Stadtmitte)
Elternforum (Infoabend): 08.09.2020, Beginn um 19:30 Uhr in der
Schule

Die Erziehungsberechtigten werden gebeten, sich bei Interesse am Elternforum bis zum 01.09.2020 per E-Mail an der jeweiligen Schule anzumelden, damit dort der Ablauf des Abends unter Einhaltung der geltenden Corona-Schutz-bestimmungen organisiert werden kann.

  • Sonnenbergschule: info@sonnenbergschule-froendenberg.de
  • Gemeinschaftsgrundschule Fröndenberg: info@ggs-froendenberg.de
  • Oberbergschule: info@overbergschule-froendenberg.de

Grundsätzlich sind folgende Regelungen zu beachten:

1. Die Erziehungsberechtigten haben einen Anspruch auf Aufnahme ihres Kindes in die wohnortnächste Grundschule im Rahmen der vom Schulträger festgelegten Aufnahmekapazitäten.

2. Die Aufnahme in einer anderen als der nächstgelegenen Grundschule kann erfolgen, sofern deren Aufnahmekapazität noch nicht erschöpft ist.

3. Schülerfahrkosten werden nur für die nächstgelegene Schule übernommen, sofern der Schulweg (Fußweg zwischen der Wohnung und der nächstgelegenen Schule) in einfacher Entfernung mehr als 2,0 km beträgt. Bei der Wahl einer anderen Grundschule müssen die Mehrkosten von den Erziehungsberechtigten getragen werden.

Die Vorstellungsgespräche in den Grundschulen finden im November 2020 statt. Das Lehrerkollegium der jeweiligen Schulen wird eine Schuleingangs-diagnostik durchführen, in welcher die Lernausgangslage gründlich erfasst und die Stärken des Kindes bzw. eventuelle Fördermöglichkeiten festgelegt werden. Hierzu werden von den Schulen in schriftlicher Form verbindliche Termine vereinbart.

Kinder, die in der Zeit nach dem 30.09.2015 geboren sind, können ebenfalls zum 01.08.2021 auf Antrag der Erziehungsberechtigten in die Schule aufgenommen werden, sofern die Kinder die erforderliche Schulreife besitzen. Die Erziehungsberechtigten wenden sich in diesen Fällen ebenfalls bis zum 29.09.2020 an die Stadt Fröndenberg/Ruhr.

Sollten schulpflichtig werdende Kinder, die in der Zeit vom 01.10.2014 bis 30.09.2015 geboren sind, kein Anschreiben erhalten haben, so werden die Erziehungsberechtigten gebeten, sich mit der Stadt Fröndenberg/Ruhr, Fachbereich 1 / Bildung, unter der Telefon-Nr. 02373 / 976-242 (Frau Dettmann) bzw. 02373-976 229 (Frau Lukaschek) umgehend in Verbindung zu setzen.

Quelle: Pressemitteilung Stadt Fröndenberg

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