Trinkerszene am Rathaus: WfU fordert konsequentes Einschreiten und Alkoholverbot

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„Sie pinkeln in die Büsche, klettern mit Alkohol auf die Laternen…“

Die Entwicklung rund ums Rathaus und den angrenzenden Stadtgarten ist für „Wir für Unna“ (WfU) nicht länger hinnehmbar. Gefordert wird konsequentes Einschreiten der Ordnungsbehörde, eine entsprechende Ergänzung in der dafür vorgesehenen Satzung und Alkoholverbot.

Nach dem nachdrücklichem Vorstoß von Ratsfrau Ingrid Kroll, die für WfU als Bürgermeisterkandidatin antritt und diese „neue Form der Trinkerszene“ am 18. Juni im Hauptausschuss ansprach, legt WfU heute (7. 7.) einen Antrag vor.

„In einigen Bereichen des Unnaer Stadtgebietes, insbesondere auch um das Rathaus, hat sich mittlerweile eine Szene etabliert, die durch erheblichen Alkoholkonsum und dadurch bedingtes Fehlverhalten immer wieder die öffentliche Ordnung stört: Pöbeleien, Urinieren in die Grünanlagen, Körperreinigung und Kleiderwäsche im Brunnen vor dem Rathaus…“,

erinnert WfU an das  abschreckende Treiben mitten in der Stadt.

Dies sei  in dieser Form nicht hinnehmbar:

„Es  beeinträchtigt nicht nur das Sicherheitsgefühl von Passanten und auch Kindern, sondern auch die  ansässigen Geschäfte.

Das führt auch zu entsprechenden hygienischen Problemen, grade in Bezug auf den Rathausbrunnen, der ja nur über eine Umwälzpumpe verfügt.

Bereits am 25.05.2020 wurde daher ein entsprechender Antrag von Ingrid Kroll und WfU gestellt und das Ordnungsamt um eine dauerhafte Lösung gebeten.

Die Situation erfordert konsequentes und schnelles Einschreiten, um einer weiteren Verfestigung der Szene entgegenzuwirken. Gegebenenfalls muss die Stadtsatzung um einen entsprechenden Paragraphen ergänzt werden, um über die ordnungsbehördlichen Generalklauseln hinaus diese Fälle speziell ahnden zu können.“

Konkret beantragt WfU die Aufnahme eines entsprechenden Passus in die Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf Verkehrsflächen und in Anlagen im Gebiet der Stadt Unna, analog zum § 7 Absatz 2 und 3 der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der
öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Dortmund vom 17.12.2013:

“ § 7 Schutz der Straßen und Anlagen
(2) Ebenfalls untersagt sind ständig wiederkehrende ortsfeste Ansammlungen von Personen, von denen regelmäßige Störungen ausgehen, wie z. B. Verunreinigungen, Störungen der Nachtruhe, Belästigungen von Passanten bei übermäßigem Genuss von Alkohol oder anderen Rauschmitteln und aggressives Betteln.
(3) Der Verzehr alkoholischer Getränke oder die Benutzung anderer Rauschmittel in Anlagen im Sinne des § 3 Abs. 1 Buchst. b) und Abs. 2 Buchst. b) und e) ist untersagt. „

Dies versetze das Ordnungsamt in die Lage, entsprechende Verstöße auf rechtlicher Grundlage ahnden zu können. Es wird weiterhin beantragt, die notwendigen restriktiven Ordnungsbehördlichen Maßnahmen durch sozialarbeiterische Tätigkeiten zu begleiten, um auch dauerhaft die Ursachen, die hier augenscheinlich auch in bereits manifestiertem Suchtproblematiken zu suchen sind, zu bekämpfen.“

Ingrid Kroll hatte im Ausschuss die Anfrage gestellt, wie die Stadtverwaltung das Problem zu lösen gedenke. Eine Beantwortung ist in Arbeit. Während Bürgermeister Kolter im Ausschuss darauf verwies, dass es solche Problematiken früher immer mal wieder in verschiedenen Stadtbereichen gegeben hätte, wies der zuständige Beigeordnete Dirk Wigant darauf hin,  dass ohne begleitendes Streetworking kein dauerhafter Erfolg zu erzielen sei.

Für solches Streetworking muss sich die Stadt allerdings Partner suchen,  da der eigene Stellenplan diese Form der Sozialarbeit nicht beinhaltet.

https://www.rundblick-unna.de/2020/06/19/anreisende-trinkerszene-macht-unna-zu-schaffen-sie-klettern-mit-alkohol-auf-laternen-und-pissen-in-die-buesche/

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